vom 04.04.2022
Neufassung der SchulKitaCoVO ab 3. April 2022
Bitte beachten Sie folgende Informationen des SMK:
Ab dem 04.04.2022 entfällt aufgrund der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes die Maskenpflicht vollständig.
Die Verpflichtung zu zweimaligen anlasslosen Tests in den Schulen (Mo/Do) wird noch bis zum Beginn der Osterferien fortgeführt. Bei einem positiven Testergebnis wird weiterhin an den fünf darauffolgenden Schultagen die gesamte Klasse oder Gruppe getestet.
Gröll, SL