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Standards für Wander-und Studienfahrten

Standard

Zeitpunkt/Personen

Verantwortlichkeit

Kontrolle

1. Wanderfahrten unterstützen und fördern in besonderer Weise die Sozial-und Gemeinschaftsfähigkeit der Schüler. Sie können darüber hinaus den Unterricht vertiefen und erweitern.

Wanderfahrten während des Schuljahres

Klassenstufe 5-10, Klassenlehrer

Klassenlehrer

Schulleiter

2. Für die Wanderfahrten an unserem Gymnasium gelten folgende Regelungen:

Klassenstufe 5:
1 Woche Schullandheim am Anfang des Schuljahres in der Exkursionswoche und 2 Wandertage

Klassenstufe 6:
max. 3 Wandertage

Klassenstufe 7:
Skilager und 1 Wandertag
Klasse 7b:
Kennenlerntage in erster Schulwoche im Schullandheim

Klassenstufe 8:
max. 2 Wandertage

Klassenstufe 9:
max. 2 Wandertage

Klassenstufe 10:
Abschlussfahrt (1 Woche) in der Exkursionswoche am Schuljahresanfang und 1 Wandertag

     

3. Studienfahrten haben einen pädagogischen Inhalt, der aus dem Lehrplan abgeleitet wird. Alle Schüler erhalten vor der Studienfahrt Aufträge, die während der Fahrt als Vorträge erfüllt werden.

Studienfahrten finden statt:

  • in der Jahrgangsstufe 12

  • 1 Woche am Anfang des Schuljahres in der Exkursionswoche

  • empfohlene Reiseziele sind Deutschland und Polen

  • aus Kostengründen können sich Tutorengruppen zusammenschließen

  • langfristige Vorbereitung ab Jahrgangsstufe 11/1

Studienfahrten Anfang des Schuljahres Jahrgangstufe 12, Tutoren, Fachlehrer

Tutoren, Fachlehrer

Oberstufenberater,Schulleiter

4. Exkursionen, die im Rahmen des Unterrichts stattfinden, können zusätzlich durchgeführt werden.

während des Schuljahres,Fachlehrer

Klassenlehrer

Fachleiter