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Standards Klassenkonferenzen der Klassenstufen 5 bis 10

Standard

Zeitpunkt/Personen

Verantwortlichkeit

Kontrolle

1. Klassenlehrer legt die Kopfnoten nach den Eintragungen der Fachlehrer allein fest.

zum Ende des ersten und zweiten Halbjahres

Klassenlehrer und Fachlehrer

Klassenlehrer

stv. Schulleitung

2. Versetzungskonferenzen finden im Bedarfsfall auf Einladung und nach Terminvorgabe des Klassenlehrers statt.

zum Schuljahresende

Klassenlehrer und Fachlehrer

Klassenlehrer

stv. Schulleitung

3. In Klassenstufe 6 werden vom Klassenlehrer Empfehlungen für den weiteren Bildungsweg nur bei Problemschülern erstellt. Dabei sind Zuarbeiten der Fachlehrer und Elterngespräche im Vorfeld zu berücksichtigen.

 

Klassenlehrer 6

Schulleitung, Protokolle

4. An Mittwochen, an denen keine Dienstberatungen stattfinden, werden Klassenkonferenzen der Jahresstufen durchgeführt; mindestens einmal pro Jahr und eine Stunde pro Klasse. Der Inhalt richtet sich nach §5 der Schulkonferenz-ordnung (pädagogische Schwerpunkte) und wird in einem Formblatt protokolliert.

  1. Klassenstufe 5 November
  2. Klassenstufe 6 Oktober
  3. Klassenstufe 7 März
  4. Klassenstufe 8 Januar
  5. Klassenstufe 9 November
  6. Klassenstufe 10 März

im laufenden Schuljahr

Klassenlehrer und Fachlehrer

Klassenlehrer

Schulleitung,

Formblatt/Protokoll für die Durchführung der Klassenkonferenz benutzen

5. Beim Feststellen von Problemschülern nach den Klassenkonferenzen in Klassenstufe 9 werden Elterngespräche geführt und Beratungsgespräche zur weiteren Schullaufbahn angeboten. (siehe Standard 10 Laufbahnberatung)

 

Klassenlehrer

Schulleitung,

Ergebnisprotokoll

Hauptinhalt der Klassenkonferenzen sind überwiegend pädagogischer Natur; Schwerpunkte der Konferenz sind auf dem im Sekretariat erhältlichen Formblatt einzutragen.

§5 der Schulkonferenzordnung:

  • das Zusammenwirken der in der Klasse bzw. im Jahrgangunterrichtenden Lehrer,
  • gegenseitige Information über den Leistungsstand sowie das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler,
  • Zeugnisnoten- und Versetzungsentscheidungen sowie Bildungsempfehlungen,
  • Koordinierung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
  • Durchführung der außerunterrichtlichen Veranstaltungen für die Klasse,
  • Förderung der Schülermitwirkung in der Klasse,
  • Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und Ausbildenden der Schüler