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Standards Verhaltensauffälligkeiten

Standard

Zeitpunkt/Personen

Verantwortlichkeit

1. Bei massiven Verhaltensauffälligkeiten oder Verhaltensänderungen des Schülers wird das Elternhaus sofort schriftlich (oder telefonisch) informiert. Es ist ein Nachweis darüber zu führen.

bei Bedarf während des Schuljahres (zu Elterngesprächen) Klassenlehrer, Fachlehrer

Klassenlehrer, Fachlehrer

2. Bei Notwendigkeit werden die Eltern (und Schüler) zu einem Gespräch in die Schule eingeladen. Dies kann zu den Elterngesprächstagen oder individuellen Terminen erfolgen.

 

Klassenlehrer, Fachlehrer

3. Über das Elterngespräch und getroffene Absprachen ist ein Gesprächsprotokoll anzufertigen. (Formblatt)

 

Klassenlehrer, Fachlehrer