Standards Verhaltensauffälligkeiten
Standard |
Zeitpunkt/Personen |
Verantwortlichkeit |
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1. Bei massiven Verhaltensauffälligkeiten oder Verhaltensänderungen des Schülers wird das Elternhaus sofort schriftlich (oder telefonisch) informiert. Es ist ein Nachweis darüber zu führen. |
bei Bedarf während des Schuljahres (zu Elterngesprächen) Klassenlehrer, Fachlehrer |
Klassenlehrer, Fachlehrer |
2. Bei Notwendigkeit werden die Eltern (und Schüler) zu einem Gespräch in die Schule eingeladen. Dies kann zu den Elterngesprächstagen oder individuellen Terminen erfolgen. |
Klassenlehrer, Fachlehrer |
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3. Über das Elterngespräch und getroffene Absprachen ist ein Gesprächsprotokoll anzufertigen. (Formblatt) |
Klassenlehrer, Fachlehrer |