Standards für die Bewertung und Zensierung
Standard |
Zeitpunkt/Personen |
Verantwortlichkeit |
Kontrolle |
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1. Es gibt eine verbindliche Tabelle für die Bewertung / Zensierung aller Klassenstufen (Anzahl / Art / Wichtung der Noten pro Klassenstufe und Fach). |
Anfang des Schuljahres Fachkonferenz |
Fachkonferenzleiter Fachleiter stellv. Schulleiter |
stellv. Schulleiter |
2. Es erfolgt eine umfassende Information über die Bewertung / Zensierung in Klasse 5 durch den Klassenleiter und in Kurs 11 durch den Tutor im ersten Elternabend. |
Anfang des Schuljahres Information der Eltern |
Klassenlehrer / Tutor |
stellv. Schulleiter |
3. In anderen Klassenstufen verweist der Klassenleiter / Tutor auf Informationen der Schulhomepage. |
Anfang des Schuljahres Information der Eltern |
Klassenlehrer / Tutor |
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4. Es wird ein Elternabendprotokoll in allen Klassen / Kursen durch Eltern erstellt und Informationen an fehlende Eltern weitergegeben. |
Anfang des Schuljahres Information der Eltern |
Klassenlehrer / Tutor / Eltern |
Protokoll (Formblatt) |
5. Jeder Fachlehrer informiert in der ersten Stunde die Schüler über die Bewertung / Zensierung auf Grundlage der Fachkonferenzbeschlüsse mit Eintrag im Klassenbuch oder Kursheft. |
Anfang des Schuljahres Information der Eltern |
Fachlehrer von Lehrer und Schülersprecher |
Klassenlehrer |
6. Der Schüler wird über jede erteilte Note vom Fachlehrer informiert. |
Während des Schuljahres |
Fachlehrer |
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7. Klassenarbeiten, Klausuren müssen grundsätzlich alle, schr. Tests bei Note 5 und 6 sowie 0-4 Punkten von den Eltern unterschrieben werden. |
Während des Schuljahres |
Fachlehrer |
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8. Erteilte Noten sind bis Monatsende im Notenheft mit Datum und Unterschrift (Signum) einzutragen. |
Während des Schuljahres |
Fachlehrer |
Klassenlehrer / Tutor |
9. Der Klassenlehrer/Tutor informiert alle Eltern versetzungsgefährdeter Schüler 2 Wochen vor der Elternsprechstunde. |
Während des Schuljahres |
Klassenlehrer / Tutor |
Formblatt |