Standards für Wander-und Studienfahrten
Standard |
Zeitpunkt/Personen |
Verantwortlichkeit |
Kontrolle |
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1. Wanderfahrten unterstützen und fördern in besonderer Weise die Sozial-und Gemeinschaftsfähigkeit der Schüler. Sie können darüber hinaus den Unterricht vertiefen und erweitern. |
Wanderfahrten während des Schuljahres Klassenstufe 5-10, Klassenlehrer |
Klassenlehrer |
Schulleiter |
2. Für die Wanderfahrten an unserem Gymnasium gelten folgende Regelungen: Klassenstufe 5: Klassenstufe 6: Klassenstufe 7: Klassenstufe 8: Klassenstufe 9: Klassenstufe 10: |
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3. Studienfahrten haben einen pädagogischen Inhalt, der aus dem Lehrplan abgeleitet wird. Alle Schüler erhalten vor der Studienfahrt Aufträge, die während der Fahrt als Vorträge erfüllt werden. Studienfahrten finden statt:
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Studienfahrten Anfang des Schuljahres Jahrgangstufe 12, Tutoren, Fachlehrer |
Tutoren, Fachlehrer |
Oberstufenberater,Schulleiter |
4. Exkursionen, die im Rahmen des Unterrichts stattfinden, können zusätzlich durchgeführt werden. |
während des Schuljahres,Fachlehrer |
Klassenlehrer |
Fachleiter |